Alle bekannten und nun auch erweiterten Aufnahmevoraussetzungen hier in detaillierter Form:
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer als schulische und berufliche Voraussetzung
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Abschluss
und
a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz
oder
b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist
oder
c) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweisen kann.
oder den erfolgreichen Besuch
a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule
c) der Grundstufe1 einer einschlägigen dualen Berufsausbildung
d) der Einführungsphase2 des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
e) der Berufsfachschule -Pflegeassistenz- mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0
nachweisen kann
oder - eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat
und - seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung).
1 Die Grundstufe umfasst in der Regel das erste Jahr der berufsschulischen Ausbildung.
2 Jahrgangsstufe 11